Türkische Kinder können Deutsche werden!

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 22. Mai den Weg für die Einbürgerung vieler Kinder frei gemacht. Kinder von Familien, die in Deutschland leben und eine Aufenthaltsgenehmigung nach dem Assoziationsrechtsbeschluss 1/80 Artikel 7 besitzen haben die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen. Das Gericht hat in seinem Urteil erklärt, dass nach dem Abkommen zwischen der Türkei und der EU die Aufenthaltserlaubnis einer Daueraufenthaltserlaubnis gleich kommt.

Wer bekommt die Staatsbürgerschaft?

Nach dem 3. Paragraf des 3. Artikel des deutschen Ausländerrechts, können alle, die eine Daueraufenthaltserlaubnis haben und seit acht Jahren im Land leben, deutsche Staatsbürger werden. Weil nun, nach dem Abkommen 1/80, die Aufenthaltserlaubnis der Kinder als ständige Aufenthaltserlaubnis gewertet wird, können sie die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, wenn sie bereits seit acht Jahren in Deutschland leben.

Geburtsdatum ist wichtig

Dafür müssen die Kinder vor dem 28. August 2007 auf die Welt gekommen sein. Denn nur dann ist der Artikel 4 des alten deutschen Staatsbürgerschaftsrechts gültig. Nach dem alten Recht muß für die Einbürgerung eines der Elternteile die Niederlassungserlaubnis besitzen. Wie viele Kinder in Deutschland von dieser Möglichkeit gebrauch machen können ist noch nicht bekannt.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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