Sprachtest durchgefallen!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit einem Urteil am 04. September 2012 entscheiden, dass das gesetzliche Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug ausländischer Ehegatten zu Deutschen nur eingeschränkt gilt. Anders als beim Nachzug zu ausländischen Staatsbürgern muss das Visum muss hier erteilt werden, wenn das Erlernen der Sprache aufgrund von mangelnden Gelegenheiten, erschwerten Bedingungen oder an fehlenden Möglichkeiten gescheitert ist.

Kein Visa bekommen

Eine Afghanin hat vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Sie hat 2004 einen Landsmann geheiratet, der die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat. Im Mai 2008 beantragte sie einen Visum zum Familiennachzug zu ihren Ehemann in die Bundesrepublik. Die Deutsche Botschaft in Kabul lehnte ihren Antrag ab, da die Klägerin, eine Analphabetin, keine notwendigen Sprachkenntnisse nachweisen konnte.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die bestehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf die Sprungrevision der Klägerin aufgehoben. In der Urteilsbegründung mit dem Aktenzeichen 10 C 12.12 heißt es: „Der Staat kann von einem deutschen Staatsbürger grundsätzlich nicht verlangen, die Ehe im Ausland zu führen.“ Von dem ausländischen Ehepartner dürfen nur zumutbare Bemühungen zum Spracherwerb verlangt werden, die einen Zeitraum von einem Jahr nicht überschreiten dürfen. Ist es dem ausländischen Partner im Herkunftsland zumutbarerweise nicht möglich die Sprache innerhalb von einem Jahr zu erlernen, darf die Einreise nach Deutschland nicht verhindert werden. Doch die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen dann in Deutschland erworben werden, um eine Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte zubekommen.

Der Grünen-Abgeordnete Memet Kiliç erklärt, dass die Sprachtest im Rahmen der Familienzusammenführung zum Teil dem deutschen Grundgesetz widerspricht. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sagte Kiliç, dass dieser “familienfeindlicher Hindernis“ aufgehoben werden muss. Er weist daraufhin, dass für die nachkommenden Ehegatten seit 2005 Deutschkurse angeboten werden und deshalb das Erlernen der Sprache vor der Einreise nicht notwendig ist.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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