Scheidung in der Türkei
In der Türkei kann eine einvernehmliche Scheidung wegen Zerrüttung nach Artikel 166 türkisches Zivilgesetzbuch sehr schnell bewirkt werden. Oft liegen nur wenige Tage zwischen Klageerhebung und Urteil. Das setzt natürlich voraus, dass schon im Vorfeld alle eventuellen Streitpunkte geklärt wurden. Die Rechtskraft tritt sofort ein, wenn die Parteien auf Rechtsmittel verzichten, ansonsten beginnt die Rechtsschutzfrist mit dem Tag der Zustellung. Sofern beide Parteien durch ordnungsgemäß bevollmächtigten Rechtsanwalt vertreten sind, müssen die Eheleute nicht persönlich erscheinen.