Satellitenschüsseln sind erlaubt!
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil gefällt, das die jahrelangen Diskussionen um die Satellitenschüssel beendet. Demnach dürfen Satellitenschüsseln auch dann aufgestellt werden, wenn in den Wohnungen Kabelanschlüsse vorhanden sind. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 1BvR 1314/11 besagt, dass Migranten das Recht haben Fernsehsender in ihrer Muttersprache zu empfangen. Als Grund wurde das Informationsrecht aufgeführt. So müssen Zuwanderer und ethnische Minderheiten die Möglichkeit haben, sich in ihrer eigenen Sprache über die politischen, historischen und kulturellen Themen auf dem Laufenden halten zu können.
In dem Urteil heißt es, dass lokale Gerichte in diesem Thema keine allgemein gültigen Entscheidungen treffen können und von Fall zu Fall entscheiden müssen. Das Bundesverfassungsgericht traf das Urteil nach dem ein Turkmene Beschwerde gegen die Entscheidung eines Münchener Gerichts einlegte. Der Turkmene hatte erklärt, dass er eine Satellitenschüssel aufgestellt hat, um nicht nur türkische, sondern auch turkmenische Sender empfangen zu können. Das Münchener Gericht entschied, dass man türkische Sender auch über Kabel empfangen kann und keine Satellitenschüssel braucht.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.