Prüfungsangt vor dem Sprachtest?
Wer bisher die deutsche Staatsbürgerschaft beantragte, musste in einem Sprachtest belegen, dass er der deutschen Sprache ausreichend mächtig ist. Nun hat das Landesverwaltungsgericht in Hessen in diesem Punkt ein interessantes Urteil gefällt. Demnach können Menschen, die unter Prüfungsangst leiden, von diesem Test befreit werden.
Dafür müssen die Einbürgerungskandidaten mit einem ärztlichen Attest beweisen, dass sie nachweisbar unter Prüfungsangst leiden. Das Gutachten ist bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde einzureichen. Das Gericht hat im Falle einer Frau geurteilt, die wegen ihren Angstzuständen nicht an dem Test teilnehmen konnte. Sie darf nun eingebürgert werden – ohne dem Beleg für ausreichende Deutschkenntnisse.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.
Ist der Test nicht sowieso ein Witz und eigentlich überflüssig?