Presse-Skandal: Schweizer Medien ja, Türkische nein!

Die Empörungswelle über den Ausschluss von türkischen Journalisten bei der Gerichtsverhandlung gegen die NSU-Terroristin Beate Zschäpe ebbt nicht ab. Die Entscheidung des Münchener Oberlandesgerichts wurde auch in den deutschen Medien als Schlagzeile behandelt. Im Gegensatz zu der Entscheidungsbegründung des Gerichts zeigt ein Fall von vor 2,5 Jahren, dass es ohne Problem möglich ist, Journalisten Plätze zu reservieren.

“Gleichbehandlungsgrundsatz“

Beim Fall ”Kachelmann“ im Jahre 2010 hat das Landgericht in Mannheim extra Plätze für Schweizer Journalisten im Gerichtssaal bereitgestellt, weil der Angeklagte “Schweizer Bürger ist“. In der Presseerklärung des Gerichts hieß es, dass bei der Akkreditierung die Schweizer Medien im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit von Herrn Kachelmann angemessen berücksichtig werden.

10 Plätze für Schweizer Journalisten

Bei der Platzvergabe wurden die Gleichbehandlungsgrundsätze berücksichtigt. Es wurden Journalisten aus den Bereichen Radio, Fernsehen, Zeitung und Zeitschriften zu der Verhandlung zugelassen. In der Erklärung des Mannheimer Gerichtes heißt es weiter:

„Das Zeichen + (Neben den einzelnen Medienorganen) bedeutet die Zahl der zu berücksichtigenden Medien aus der Schweiz.“

In dem Gerichtssaal wurden den Pressevertretern 48 Plätze zur Verfügung gestellt, zehn davon wurden für Schweizer Journalisten reserviert. Das Oberlandesgericht in München lässt keinen einzigen türkischen Journalisten zu. Kachelmann stand vor dem Richter wegen Vergewaltigung, er wurde freigesprochen. In München muss eine Terroristen Rechenschaft an dem Mord an zehn Menschen, davon acht Türken, abgeben.

Die Erklärung des Mannheimer Landgerichts:

Von den 48 vorgehaltenen Sitzplätzen stehen einzelnen Mediengruppen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Plätze zur Verfügung. Bei der Einteilung der Mediengruppen und der Verteilung einzelner Sitzplätze zu der jeweiligen Mediengruppe wurde unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach folgenden sachlichen Kriterien differenziert, wobei im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit von Herrn Kachelmann die Schweizer Medien angemessen zu berücksichtigen waren:

–  Art des Mediums (Printmedien, Rundfunk, Fernsehen etc.)

–  Träger des Mediums (öffentlich-rechtlich, privatrechtlich)

–   Sitz (regional, überregional, Ausland)

Anzahl der Vertreter:

A. Print- und Onlinemedien 21 (17+4)

B. Fernsehen 9 (7+2)

C. Rundfunk 8 (6+2)

  1. Nachrichten- und Presseagenturen 5 (4+1) 4+1 4+1
  2. Freie Journalisten 5 (4+1) 4+1 4+1

Gesamt 48

Zur weiteren Erläuterung der Tabelle:

Das Zeichen + bedeutet die Anzahl der zu berücksichtigenden Medien aus der Schweiz.

Die Kritik auf das Akkreditierungsverhalten des Münchener Oberlandesgerichtes wächst, genauso wie die Unterstützung für die türkischen Medien. Einige Zeitungen und freie Journalisten haben ihre Plätze im Gerichtssaal uns, der Zeitung SABAH, angeboten, allerdings hat das Gericht diese Solidarität unter den Medienvertretern untersagt. Auch die deutsche Regierung hat die Entscheidung des Gerichts bedauert: „Dieser Fall interessiert die Türken in der Türkei und in Deutschland. Es wäre gut gewesen, wenn die türkischen Medien die Möglichkeit zum berichten bekommen hätten.“ Allerdings geht man nicht darauf ein, wie man das möglich machen könnte.

Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte, dass man als Bundesregierung Verständnis für das große Interesse der türkischen Medien an diesem Prozess hat und: „Am Ende sind acht der Opfer dieser schrecklichen Mordserie Türken. Die Hoffnung muss sein, dass mit diesem Medieninteresse auch sensibel umgegangen wird.“ Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, rief das Münchener Oberlandesgericht auf, seine Akkreditierungsregeln bei diesem Verfahren zu überdenken und wies darauf hin, dass “In diesem Fall die ganze Welt auf Deutschland schaut.“

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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