Optionspflicht gilt bis 19 Jahren

Die deutschen Behörden müssen die heranwachsenden Migrantenkinder mit 19 Jahren über ihre Pflicht, eine von zwei Staatsbürgerschaften abzugeben, schriftlich benachrichtigen, ansonsten hat

das Optionsverfahren keine Wirkung mehr. Martin Jungnickel, Dezernatsleiter Einbürgerung im Regierungspräsidium Darmstadt erklärte gegenüber SABAH das behördliche Verfahren mit dem Optionsmodell. Danach heißt es: „Wir bekommen von Standesämtern Bescheid, wer davon betroffen ist. Wir müssen dann die Person auffordern, bis zu einem bestimmten Datum eine von zwei Staatsbürgerschaften abzugeben. In einzelnen Fällen versäumen  die Standesämter jedoch, unsere Behörde zu informieren“, sagt der Experte. Die Betroffenen bleiben dann von einem Optionsverfahren unberührt, „denn wer bis zum 19. Lebensalter keine Aufforderung bekommen hat, bekommt sie auch nicht mehr“, so Jungnickel.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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