NSU-Prozess: Wieder Ausreden und Anträge!
Man schwankt zwischen fremd schämen und peinlich berührt sein, wenn die Anwälte von Beate Zschäpe immer wieder versuchen irgendwem Befangenheit zu unterstellen. Sie stellten viele Anträge in dieser Hinsicht. Ihrer Meinung nach sind alle befangen, besonders der vorsitzende Richter Manfred Götzl. Bisher sind alle Befangenheitsanträge abgelehnt worden. Was aber kein Grund für das kindisch-trotzige Anwaltstrio ist sich endlich auf die Sache selbst zu konzentrieren, anstatt beweisen zu wollen, dass alle gegen ihre Mandantin sind.
Am 84. Verhandlungstag unterbrach Wolfgang Heer plötzlich die Befragung des mutmaßlichen Terrorhelfers Andre K., um dem Richter Peter Lang vorzuwerfen, er wäre voreingenommen. Seine Erklärung ist, nun ja ein wenig irrwitzig. Er sagt tatsächlich, dass der Richter unmittelbar vor der Verhandlung mit einem Aktenordner in den Gerichtssaal gekommen ist, der die Beschriftung ”HV NSU“ (Hauptverhandlung) trägt. Heer beklagt sich fast weinerlich darüber, dass seine Mandantin “massiven Vorverurteilungen“ ausgesetzt ist, denn die Existenz einer terroristischen Vereinigung mit dem Namen ”NSU“ müss erst ja erwiesen werden. Selbstverständlich erklärte die Bundesanwaltschaft den Befangenheitsantrag für unbegründet: „Bei vernünftiger Würdigung handele es sich bei der Beschriftung HV NSU um eine schlagwortartige Bezeichnung des Prozessgegenstandes.“ Noch ist nicht über den Antrag entschieden worden, aber man wartet schon darauf, wann die Zschäpe-Anwälte endlich mal einen davon durchbringen werden.
Dass Heer die Befragung von Andre K. unterbrach war nicht wirklich schlimm. Der ehemalige Neonazi, der dem Terrortrio nahe stand und ihr geplanten Flucht nach Südafrika mit organisierte, blieb in seinen Aussagen vage und konnte sich an vieles nicht mehr erinnern.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.