NSU-Prozess: Panne bei Platzvergabe!
Wie die Tagesschau heute berichtete, ist auch das zweite Akkreditierungsverfahren des Oberlandesgerichts in München nicht fehlerfrei abgelaufen.
Die ARD meldete, dass die Bewerbung des MDR-Hörfunks versehentlich im Korb für die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender gelandet ist. Außerdem sei in diesem Korb auch das Los eines freien WDR-Mitarbeiters gewesen. Dieser hatte sich ohne das Wissen, dass sich die ARD als Pool bewirbt, um einen Platz bemüht. Allerdings hat er seine Bewerbung schriftlich zurückgezogen, ist aber trotzdem im Korb gelandet und sogar gezogen worden. Das Gericht will diesen Platz durch die Nachverlosung neu vergeben. Auch ein freier BR-Mitarbeiter landete unberechtigt im Korb, wurde aber nicht ausgelost.
Das OLG in München hat die Fehler eingeräumt. Die Auslosung fand unter notarieller Aufsicht statt. Es ist unklar, wie es zu diesen Pannen kommen konnte. „Wir haben das nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Und diese beiden Fehler, die aufgetreten sind, sind bedauerlich“, sagte OLG-Sprecherin Andrea Titz dem „Bayerischen Fernsehen“.
Die Kritik an der Platzvergabe hält unabhängig von diesen Fehler an. Während bei der ersten Platzvergabe die türkischen Medien aufgrund der verzögerten Anmeldeinformation des Oberlandesgerichts in München leer ausgingen, haben beim zweiten Akkrediterungsverfahren die größten deutschen Tageszeitungen keinen Platz zugelost bekommen. Während die ”Welt“ und die ”Zeit“ auf eine Klage verzichten, prüfen andere Zeitungen und freie Journalisten, die beim ersten Mal einen Platz bekommen hatten und nun leer ausgegangen sind, rechtliche Schritte. Der freie Journalist Martin Lejeune hat am Dienstag eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht, weil er bei der Neuverlosung seinen Platz verloren hat. Er erklärt, dass “den im vorigen Vergabeverfahren erfolgreichen Journalisten der Platz nicht einfach wieder weggenommen werden darf“.
Anders als beim ersten Verfahren können diesmal Journalisten ihre Plätze abgeben oder tauschen, sodass einige Medienhäuser trotzdem im Gericht anwesend sein können.
Der Prozessbeginn, der ursprünglich für den 17. April vorgesehen war, wurde verschoben, weil das Bundesverfassungsgericht dem Eilantrag von SABAH stattgab und feste Plätze für türkische Medien und Journalisten anordnete. Nach der neuerlichen Panne befürchten viele, dass der Prozess, der am 6. Mai beginnen soll, erneut verschoben werden könnte. Die Vertreterin der Nebenklage, Angelika Lex, erklärte im “Bayerischen Rundfunk“: „Es ist bedauerlich, dass wir wieder Unsicherheit haben, ob das Verfahren tatsächlich am nächsten Montag beginnen kann.“
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.