NSU-Prozess: Geheimdiensteklat

Im NSU-Prozess hat nach Andreas Temme ein anderer V-Mann, Benjamin Gaertner, ausgesagt, der von ihm betreut wurde. Er sagte genauso viel und fast das gleiche wie Temme: „Weiß ich nicht, erinnere ich mich nicht!“ Das hessische Geheimdienst hat Benni, wie sie ihn nannten, erlaubt auszusagen, aber eben nicht alles. Denn immer, wenn dem eher naiv wirkenden 33-jährigen, die Fragen zu schwierig wurden, beantwortete er sie mit dem Hinweis auf sein Sprecherlaubnis nicht.

Richter Götzl versuchte ihn mit beharrlichen Fragen zum sprechen zu bewegen, aber was der Mann sagte, war nicht mehr wert als das was er verschwieg. Immer wieder verwies ihn der Richter auf seine erste Aussage, wen sich wieder einmal das Gesagte widersprach. Gaertner antwortete dann mit: „So wird es wohl gewesen sein.“ Auf die Frage, wann er das erste Mal vom NSU gehört hat, antwortete er: ”2006“, dann verbesserte er: „2011“. Er gab auch an, dass er damals mit Temme über den Mord im Internetcafé gesprochen hat. Temme soll nervös reagiert und gestottert haben.

Gaertner wurde am 23. April 2012 vom hessischen Geheimdienst mit der Aufforderung: „Wir müssen unbedingt und schnell sprechen“ zum Schweigen gebracht worden sein. Eigentlich hätte er von der Polizei verhört werden müssen, doch der damalige hessische Innenminister Bouffier verhinderte dies.

Als Thomas Bliwier, der Anwalt der Familie Yozgat, seine Fragen stellte und den Mann in die Ecke drängte, ging sein Anwalt dazwischen und wies auf das eingeschränkte Redeerlaubnis hin. Die Anwälte der Nebenklage reagierten auf das Eingreifen des Rechtsverteidigers mit Unverständnis. Rechtsanwalt Alexander Schürmann: „Es ist nicht deutlich, ob dieser Anwalt die Rechte seines Mandanten schützen will oder das hessische Geheimdienst.“ Aus vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass Gaertners Anwalt vom hessischen Geheimdienst beauftragt wurde und bezahlt wird.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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