NSU-Prozess: Ein seltsamer Anruf!

Wieder einmal sitzt der Verfassungsschützer Andreas T. im Münchener Oberlandesgericht auf der Zeugenbank und hat nichts zu sagen. Er kann sich an nichts erinnern. Nicht daran,  warum er am 6. April 2006 beim Mord an Halit Yozgat in Kassel am Tatort war. Nicht daran, warum er die Leiche des jungen Türken übersehen konnte. Nicht daran, ob er eventuell dem Täter begegnet ist.

Andreas T. schweigt über das, was passiert ist, obwohl er in einem Telefonat am 29. Mai 2006, also wenige Wochen nach dem Mord, mit seinem Kollegen F. ausführlich darüber sprach. Sie reden in dem aufgezeichneten Gespräch über die ”Kasseler Problematik“ und das T. “Der Punkt bis weder Du noch wir. Der Punkt ist die Kasseler Problematik, in der Du ein wenig mit drinsitzt. Nicht wahr?“ Andreas T. spricht auf von neun Morden mit einer Ceska 83 und nicht nur von dem Mord an Halit Yozgat. Sein Kollege lobt ihn dafür, dass er beim früheren Direktor des Hessischen Amts für Verfassungsschutz, Lutz Irrgang, alles dargestellt habe und sich “nicht so restriktiv verhalten habe wie bei der Polizei“.

Dass Andreas T. sich nicht erinnern kann ist schwer vorstellbar, vor allem für die Familie von Halit Yozgat und deren Anwälten. Sie wolle wissen, was Andreas T. weiß. Sie wollen, dass die Akten über ihn offengelegt werden, die sich bei der Bundesstaatsanwaltschaft befinden und dort als irrelevant für das NSU-Verfahren eingestuft wurden.

Die Anwälte der Familie Yozgat forderten das Gericht auf, den Kollegen F. von Andreas T. und den früheren Direktor des Hessischen Amts für Verfassungsschutz Lutz Irrgang als Zeugen vorzuladen. Richter Götzl lehnte diesen Antrag jedoch ab.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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