NPD muss 2,5 Millionen Euro Strafe zahlen

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wurde von Seiten des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg wegen Inkonsequenz im Rechenschaftsbeleg 2007 zu einer Strafe von 2,5 Millionen Euro verurteilt.

Das Oberverwaltungsgericht, das die Klage des Bundestages akzeptiert hatte, entdeckte im NDP-Bericht 2007 einige Fehler im Hinblick auf den Grundsatz der Transparenz, weshalb die Partei zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Laut Deutschem Parteiengesetz muss eine Partei bei Feststellung falscher oder keiner Betragsangabe im Rechenschaftsbeleg das Doppelte der Betragshöhe als Strafe bezahlen.

Die Volksunion hat allerdings das Recht, in dieser Sache Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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