Namenserklärung

Sollte eine der folgenden Aussagen auf Sie zutreffen, müssen Sie vor der Beantragung des Passes noch eine Namenserklärung abgeben:

  • Sie möchten als verheiratete Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, erstmalig einen Pass für Ihr Kind beantragen
  • Sie möchten als nicht miteinander verheiratete Eltern einen Pass für Ihr Kind beantragen.
  • Sie und Ihr Ehepartner möchten einem Kind aus einer früheren Ehe den gemeinsamen Ehenamen erteilen.
  • Sie haben geheiratet und möchten einen neuen Pass, ausgestellt auf den neuen Namen, beantragen.
  • Ihre Ehe wurde geschieden und Sie möchten einen neuen Pass auf den Namen beantragen, den Sie vor Ihrer Ehe geführt haben.

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall vorab telefonisch (312) 4555 275/297 oder per E-Mail mit der Botschaft in Verbindung: info@ankara.diplo.de

Der neue Pass kann grundsätzlich erst dann beantragt werden, wenn die Namenserklärung von der zuständigen deutschen Innenbehörde bearbeitet und über sie entschieden wurde. Mit einer Bearbeitungszeit von mind. 3 Monaten ist zu rechnen. In diesem Zeitraum können und müssen Sie den bisherigen Reisepass weiter benutzen.

Bitte beachten Sie, dass alle ausländischen Urkunden übersetzt werden müssen. Bei in der Türkei geborenen Kindern wird in der Regel eine eine internationale Geburtsurkunde (Formül A) ausgestellt.

Antragsformulare:

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