Mit Recht gegen die Visumpflicht

Der türkische Rechtsanwalt Selim Sariibrahimoglu hat beim europäischen Parlament einen Aufhebungsantrag gegen die Visumpflicht für türkische Staatsbürger eingereicht.

Das Schengener Abkommen schreibt den Türken eine Visumpflicht vor, die gegen ihre errungen Rechte verstößt, so die Begründung im Einspruchsschreiben, das akzeptiert wurde. Die  Untersuchung des Rechts auf Reisefreiheit ist somit in der juristischen Phase.

Der Antrag wurde übersetzt in 28 Länder geschickt und wird in den nächsten Tagen an das Europäische Parlament weitergeleitet. Nachdem man die Einschätzung des gemischten parlamentarischen Ausschusses EU-Türkei eingeholt hat, wird der Antrag im EU-Parlament abgestimmt. Wenn das Ergebnis positiv ausfällt, haben Türken das Recht sich ohne Visum drei Monate in europäischen Ländern aufzuhalten.

Sariibrahimoglu betont, dass nach dem Ankara Abkommen und dem Zusatzprotokoll die Reisefreiheit den türkischen Arbeitskräften rechtlich zugestanden wurde. Weiter sagte er: „Sobald die Urteile des Europäischen Gerichtes in Präzedenzfällen akzeptiert werden, ist es nicht mehr möglich von bestehenden Rechten abzuweichen und den Status Quo auf eine niedrigere Stufe zu stellen.“

Widerspruch nicht eingelegt

Das Schengener Abkommen wurde 2001 abgeschlossen und hebt die Reisefreiheit der Türken auf, erklärt Sariibrahimoglu. Dieses Abkommen trat in Kraft, weil die offiziellen türkischen Stellen nicht innerhalb von zwei Monaten nach Beschluss der Regulierung Widerspruch eingelegt hatten.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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