Milde Strafe für „Prügel ins Koma“

Der 41-jährige Timo B. wurde vor zwei Jahren von Hooligans ins Koma geprügelt, bei der Gerichtsverhandlung verlangte die Staatsanwaltschaft jedoch nur eine milde Strafe von 2 bis 3 Wochen Dauerarrest für junge Täter und 8 Monate mit Bewährung für Erwachsene. Dabei musste das Opfer nach dem Angriff am 17. Mai 2009 wieder sprechen und laufen lernen. Dass er überhaupt lebt, grenzt an ein Wunder. Die Staatsanwältin Brigitte Magali begründete ihren milden Strafantrag mit folgender Erklärung: „Ich gehe davon aus, dass es weitere Täter gibt, die auch auf die Anklagebank gehören“. Diese konnten jedoch nicht ermittelt werden, die Verhandlung wurde deshalb auf unbestimmte Zeit vertagt.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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