Große Gefahr für die Staatsbürgerschaft

Die Regelung, dass Staatsbürgerschaften die unrechtmäßig oder mit falschen Informationen erlangt wurden, 5 Jahre rückwirkend zurückgenommen werden können, rettet nicht alle deutschen Pässe. Dem bestehenden Gesetzt zufolge können Staatsbürgerschaften sogar nach 30 bis 40 Jahren für nichtig erklärt werden.

Während die 5 Jahres Frist als “Generalamnestie“ aufgefasst wird, müssen einige Regeln beachtet werden, damit die Staatsbürgerschaft nicht angefochten werden kann. Im Allgemeinen kann die “doppelte Staatsbürgerschaft“, die vor 2000 erlangt wurde, zurückgenommen werden, wenn sie während eines Aufenthaltes in der Türkei verliehen wurde.

Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht in Stuttgart einem Pakistaner die deutsche Staatsbürgerschaft nach 8,5 Jahren wieder entzogen. Mit einem Gerichtsurteil kann er aber seine Staatsbürgerschaft zurückerhalten, weil der Gesetzgeber eindeutig besagt, dass man sie nach 5 Jahren nicht mehr verlieren kann.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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