Gesetzentwurf: Fünf Jahre Haft für Zwangsheirat

Der Gesetzentwurf für die Bestrafung der Zwangsheirat in Deutschland wurde vom Kabinett verabschiedet. Danach wird eine Zwangsehe als eigener Straftatbestand gewertet. Bislang galt sie nur als schwere Nötigung. Die Höchststrafe bleibt wie bisher bei 5 Jahren Gefängnis. Auch Scheinehen will die deutsche Regierung schärfer bekämpfen. Laut Entwurf sollen die eingezogenen Partner ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erst nach drei Jahren bestandener Ehe erhalten. Derzeit liegt die Frist bei zwei Jahren. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat den Gesetzentwurf begrüßt und Zwangsehen als „keine tolerable Tradition“ aus anderen Kulturen bezeichnet. Die Opposition dagegen wertete die Gesetzesinitiative als Showveranstaltung.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *