Fristgefahr bei der Staatsbürgerschaft
Das Optionsmodell wurde im Rahmen der Einbürgerungsgesetze von 2000 eingeführt. Es schreibt jungen Menschen mit Migrationsgrund vor, sich beim Erreichen ihres 23. Lebensjahres zwischen der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern oder ihrem deutschen Pass zu entscheiden. Doch wenn diese jungen Menschen die Fristen nicht einhalten, können sie Probleme bekommen und stehen der Gefahr gegenüber ihre Entscheidungsfreiheit zu verlieren.
Viele junge Menschen denken, dass sie noch genug Zeit bis zu ihrem 23. Geburtstag haben und nehmen die Sache auf die leichte Schulter. Doch nach dem bestehenden Gesetz muss der Austritt aus der türkischen Staatsbürgerschaft vor dem 23. Geburtstag den deutschen Einbürgerungsämtern vorgelegt werden. Es reicht nicht vor dem 23. Geburtstag ein Austrittsantrag bei türkischen Konsulaten zu stellen. Das heißt, nicht das Datum des Antrages, sondern das Datum des Austrittes aus der türkischen Staatsbürgerschaft ist entscheidend.
Dies ist besonders wichtig für diejenigen, die sich für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden. Sie müssen rechtzeitig ihren Austrittsantrag in den Konsulaten einreichen. Wenn sie zu spät dran sind oder die Austrittsbestätigung aus der Türkei sich verzögert, können sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft verlieren.
Das Gesetz von 2000 gilt rückwirkend bis 1990. Junge Menschen mit diesem Geburtsjahr müssen 2013 ihre Entscheidung getroffen und mitgeteilt haben. Wer seine deutsche Staatsbürgerschaft behalten möchte, muss sich dringend seine Austrittserklärung aus der türkischen Staatsbürgerschaft holen.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.