Doppelte Staatsbürgerschaft doch möglich!

Rein rechtlich gesehen ist in Deutschland eine doppelte Staatsbürgerschaft  doch möglich, sie wird in  der Praxis jedoch nicht angewendet. Denn das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz, an dem auch das Bundesinnenministerium gebunden ist, beschäftigt sich ausführlich mit der Mehrstaatigkeit, also mit mehrfachen bzw. doppelten Staatsangehörigkeiten. Insbesondere die Paragraphen 12.1.2.3.2.2 regeln, dass die doppelte Staatsbürgerschaft unter unzumutbaren Entlassungsbedingungen zu akzeptieren ist. Wenn der Herkunftsstaat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von der Leistung des Wehrdienstes abhängig macht, so ist dies eine unzumutbare Bedingung. Da die Länder jedoch auf eigene Wege gehen und Gerichte unabhängig sind, werden solche Ausnahmeregeln nicht beachtet.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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