Doppelmoral bei der doppelten Staatsbürgerschaft!

Theoretisch müssen alle Einwanderer aus Nicht-EU-Ländern ihre alte Staatsbürgerschaft abgeben, wenn sie sich in Deutschland einbürgern lassen, so das Staatsbürgerschaftsrecht, das bundeseinheitlich geregelt ist. Praktisch läuft das ganze ein wenig anders, und zwar in jedem Bundesland.

Die Zwölftklässler der Gesamtschule Bremen-Ost haben in einem Politkurs die Daten des Statistischen Bundesamts ausgewertet und festgestellt, dass von Bundesland zu Bundesland und sogar innerhalb eines Landes dieses Gesetz unterschiedlich ausgelegt wird. Doch nicht nur die Länder entscheiden selbstständig über die Umsetzung des Gesetzes, auch die machthabenden Parteien sind verschieden.

Das Herkunftsland spielt eine große Rolle. Gegenüber türkischen Staatsbürgern ist im CDU regierten Saarland am großzügigsten. 70 % der eingebürgerten Türken haben nicht nur die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, sie durften auch ihren türkischen Pass behalten. In Bayern , wo die CSU regiert, lag diese Zahl bei 4 %, die somit in Hinblick auf die Türken auf dem letzten Platz rangiert. Doch der Freistaat drückt auf der anderen Seite bei 66 % der Russland-Juden ein Auge zu. Als Begründung dafür wird der historische Hintergrund genannt. Dieser scheint in Bremen keine Rolle zu spielen. Hier durften nur 4 % der jüdischen Einwanderer aus Russland ihre alte Staatsangehörigkeit behalten.

In Bremen ist das Optionsmodell keine Option. Das heißt alle Kinder, die mit zwei Staatsbürgerschaften aufwachsen und in der Regel sich als Volljährige für eine von beiden entscheiden müssen, müssen es nicht. Sie können auch beide Pässe behalten, wenn sie es wollen.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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