Deutschland wendet Pfändung ab!

Nachdem ein deutsches Unternehmen den Auftrag zur Verlagerung seiner Produktionsstätte aus Deutschland nach Indien der türkischen Firma MAKIN vergab, beantragte diese Visum für ihre Mitarbeiter. Die Visaanträge wurden allerdings vom zuständigen deutschen Konsulat weder bewilligt noch abgelehnt. Durch die Verzögerung verlor MAKIN nicht nur den Auftrag über 3,3 Millionen Euro mit einem Gewinn von 712.000 Euro. Hüseyin Cimşit, der Firmenchef von MAKIN, klagte vor dem Ersten Instanzgericht in Izmir gegen die Bundesrepublik auf Schadensersatz. Während des Prozesses nahm kein Verantwortlicher des deutschen Konsulats an den Verhandlungen teil. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und verurteilte die Bundesrepublik zu einer Schadensersatzzahlung von insgesamt 1.698.000 Euro.

Das Urteil wurde der Deutschen Botschaft in Ankara schriftlich zugestellt. Die Bundesrepublik erklärte daraufhin, dass ein türkisches Gericht ihnen keine schriftliche Mitteilung zustellen darf und verweigerte die Zahlung. Der türkische Geschäftsmann beantragte daraufhin die Pfändung der deutschen Besitztümer in der Türkei wie das Deutsche Gymnasium in Istanbul und das 170 Hektar großen Land in Sarıyer. Zuerst wurde die Pfändung des Gymnasiums in die Wege geleitet. Als Deutschland auch nicht auf diesen Bescheid reagierte, wurde die Schule per Pfändung zum Verkauf angeboten. Währenddessen legte die Firma MAKIN wegen den Erschwernissen in der juristischen Phase Beschwerde beim staatlichen Kontrollamt ein.

Wie Habertürk berichtet haben die deutschen Zuständigen in der Zwischenzeit reagiert und die 712.000 Euro, die MAKIN verloren hat, am 19. April 2013 überwiesen. Gleichzeitig wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Ismail Cimşit, der auch Jurist ist, erklärt, dass seinen Mitarbeiter ohne Begründung das Visum für Deutschland verweigert wurde und: „Kein Land hat das Recht für solch eine Behandlung. Bei der Klage, die ich wegen meines finanziellen Verlustes eingereicht habe, haben die zuständigen deutschen Behörden uns von Anfang an ignoriert. Sie haben uns vorgeworfen, dass die diplomatische Immunität und die Regeln bei der Übermittlung der Gerichtsunterlagen nicht berücksichtigt wurden. Am Ende hat das Recht gewonnen. Sie hätten es nicht hinnehmen können, dass eine erlesene Schule wegen ihren Schulden gepfändet wird. Es ging mir in diesem Fall nicht nur um den Schadensersatz. Es ging mir darum zu zeigen, dass kein EU-Land ohne Grund türkischen Bürgern das Visum verweigern kann. Wenn kein Visum erteilt wird, müssen EU-Staaten dies jetzt begründen.“

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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