Coronavirus Stand 22.03.2020: Was ist noch erlaubt, was ist verboten

Coronavirus Stand 22.03.2020: Was ist noch erlaubt, was ist verboten
Coronavirus Stand 22.03.2020: Was ist noch erlaubt, was ist verboten Um die Ausbreitung des Coronavirus in Schleswig-Holstein zu verlangsamen, erlassen Landesregierung und Kreise aktuell zahlreiche Verordnungen, Erlasse, Allgemeinverfügungen. Hier geben wir einen Überblick, was diese bedeuten. Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit werden verboten. Das haben Bund und Länder gemeinsam entschieden. Die Regelung gilt also auch in Schleswig-Holstein. Davon ausgenommen: Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen, zwingende berufliche Gründe, der öffentliche Nahverkehr und Beerdigungen. Das Kontaktverbot gilt zunächst für zwei Wochen.

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