Beschneidungsurteil ist hinfällig

Das Beschneidungsverbot durch einen Urteil des Kölner Landgerichts wird mit einer Neureglung der Bundesregierung wieder aufgehoben. Der Gesetzesentwurf des Justizministeriums soll kommenden Mittwoch im Kabinett verabschiedet und danach in den Bundestag eingebracht werden.

Sobald der Entwurf rechtskräftig wird, wird das Urteil des Kölner Landgerichts der Vergangenheit angehören. In dem Gesetzesentwurf wird Beschneidung nicht als “Körperverletzung“ gewertet. Außerdem werden religiös oder gesundheitlich motivierte Beschneidungen nicht mehr verboten sein. Es wurde beschlossen, dass vor einem Eingriffen die Familien über die Gesundheitsrisiken aufgeklärt werden. Im Entwurf wird betont, dass die Beschneidung von Mädchen weiterhin verboten bleibt und als Körperverletzung gilt.

Görmez in Deutschland

Prof. Mustafa Görmez, der Vorsitzende des Präsidiums für Religionsangelegenheiten in der Türkei, ist für eine Reihe von Zusammenkünften nach Deutschland gekommen. Bei seiner 5-tägigen Reise wird Görmez unter anderem mit Religionsberatern und -attachés, europäischen Türken und Vertretern von zivilen Organisationen, die in Deutschland tätig sind, zusammenkommen. Außerdem wird er Dr. Nikolaus Schneider, den Vorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales in Nordrhein-Westfalen, sowie Bildungsministerin Sylvia Löhrmann treffen. Görmez Reise endet am 09. Oktober.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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