Banken: Kreditbearbeitungsgebühr rechtswidrig!
Bevor der Bundesgerichtshof ein Urteil im Falle der Kreditbearbeitungsgebühren sprechen konnte, haben die Bankinstitute ihren Widerspruch zurückgezogen und somit einen Rechtsspruch verhindert. Doch trotz dessen haben viele Anwälte auf die Urteile von vielen Landesgerichten hingewiesen und Privat- sowie Geschäftskunden, die für Kredite Bearbeitungsgebühren bezahlt haben, geraten diese von den Banken zurückzufordern. Viele Geldinstitute haben bereits Rückerstattungen geleistet. Acht Landgerichte haben die Banken zum Zurückzahlen der Kosten mit Zinsen verurteilt, so die Anwälte. Der Rechtsanwalt Oğuz Korumtaş aus Köln erklärt: „Die Bearbeitungsgebühren liegen bei bis zu 3 % der Kreditsumme. Das heißt, wer einen Autokredit über 20.000 Euro aufnimmt, bezahlt 600 Euro Gebühren. Wir haben bisher mit Klagen vor Gericht von vielen Banken diese Gebühren wieder zurückbekommen. Die Verjährungsfrist liegt bei 10 Jahren.“ Er erklärt, dass Kreditnehmer ihre Kreditunterlagen überprüfen sollten und sagt, dass die Gebühren darin vermerkt werden müssen. Zwar würden viele Banken sich dagegen wehren diese Gebühren zurück zu zahlen, doch wenn die Sache vor Gericht landet, geben sie doch nach.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.