Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils für den türkischen Rechtsbereich

Auch ein Scheidungsurteil, das in Deutschland ergangen ist, muss in der Türkei anerkannt werden, damit es dort rechtswirksam wird.

Zur Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils für den türkischen Rechtsbereich: Das deutsche Urteil muss durch den Beschluss eines türkischen Gerichtes anerkannt werden. Dieses Verfahren hat gewöhnlich fast den Charakter eines zweiten Scheidungsverfahrens. Gemäß Art. 58 des Gesetzes Nr. 5718 über das intern. Privat- und Zivilverfahrensrecht werden Urteile von ausländischen Gerichten in der Türkei anerkannt. Sollte eine solche Anerkennung nicht stattfinden, haben ausländische Urteile keine rechtliche Wirkung türkische Behörden betreffend; z.B. kann die Scheidung nicht beim türkischen Personenstandsamt registriert werden und die Person gilt weiterhin als verheiratet:

Zuständig für die Anerkennung eines Urteils sind jeweils die Familiengerichte bzw. die erstinstanzlichen Zivilgerichte am Wohnort oder am letzten Wohnort. Ausländer können zwischen den Familiengerichten in Ankara, Istanbul oder Izmir wählen.

Der Antrag kann durch die Betroffenen selbst oder durch einen beauftragten Anwalt persönlich gestellt werden. In der Regel werden von den Betroffenen zwei Anwälte beauftragt. Der eine Anwalt stellt den Antrag auf Anerkennung, der andere stimmt dem zu, in solchen Fällen dauert das Verfahren 5 bis 10 Tage. Um Missbrauch vorzubeugen, sollte der Ausländer lediglich eine Vollmacht zur Anerkennung des Scheidungsurteils durch ein türkisches Gericht („Türk mahkemesinde tenfizi“) erteilen und eine andere Verwendung ausschließen („bu vekalet başka bir amaçla kullanılamaz“).

Hält sich einer der Betroffenen in der Türkei auf und spricht persönlich bei Gericht vor bzw. kann befragt werden, benötigt lediglich der Nichtanwesende einen Anwalt, auch in solchen Fällen ist die Verfahrensdauer wie oben angegeben.

Sollte der ausländische Ehepartner keinen Anwalt bevollmächtigen, kann der türkische Ehepartner (wie oben angegeben, selbst oder über einen Anwalt) den Antrag stellen. Das Anerkennungsverfahren wird daraufhin eröffnet und das Gericht teilt dem ausländische Ehepartner per Zustellung an seine ausländische Adresse mit, dass er/sie oder ein bevollmächtigter Anwalt zum angegebenen Termin erscheinen soll, oder die Anerkennung wird in Abwesenheit erfolgen. Sollte weder der Ausländer noch ein bevollmächtigter Anwalt erscheinen, werden durch das Gericht Zeugen gehört und aufgrund des vorliegenden ausländischen Scheidungsurteils (übersetzten und beglaubigte Kopie erforderlich) der Anerkennungsbeschluss (tenfiz karari) gefasst. In einem solchen Fall dauert das Verfahren 5 bis 6 Monate.

Sollte die Ladung des Gerichts nicht zugestellt werden können (unbekannt verzogen usw.), muss gemäß dem türk. Zustellungsgesetz die Ladung veröffentlicht werden. Erst dann kann das Gericht das Urteil anerkennen. Bevor der Anerkennungsbeschluss in solch einem Fall rechtskräftig wird, muss er ebenfalls veröffentlicht werden. In diesem Fall ist mit einer Verfahrensdauer von wenigstens 1 Jahr zu rechnen.

Gegen den Anerkennungsbeschluss können Rechtsmittel eingelegt werden.

Nach türkischem Recht tritt die Rechtswirkung eines deutschen Scheidungsurteil in der Türkei ab dem Datum ein, an dem die türkische Anerkennungentscheidung Rechtskraft erlangt.

One thought on “Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils für den türkischen Rechtsbereich

  • 15/02/2012 at 11:06
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    Hallo, bin letztes jahr geschieden in Deutshland. Damals bei eheschliesung waren wir beide Türkische staatsbürger dezember 1999 haben beide die Deutsche bürgschaft bekommen. Türkisch geheiratet in Nürnberg Konsulat und Deutsch gesachieden in Hofer Amtsgericht.. Und jetzt möchte ich wieder heiraten in der Türkei meine Verlobte ist Türkin bin aber noch als Deutscher in der Türkei obwohl meine Akte bei amt geschlossen ist noch als Verheiratet eingetragen.Türkischer behörden verlangen von mir eine Ehefaehigkeitszeugnis, um das zu bekommen braucht Deutsche behörden eine auszug von der Familiengrundbuch aus der Türkei… da steht aber noch verheiratet. Meine frage jetzt ; Brauche ich jetzt als Deutsche um Ehefaehigkeitszeugnis zu bekommen die Deutsche Scheidungsurteil in der Türkei anerkennen lassen da meine geschiedene frau auch Deutsch ist hab normaleweise mit der Türkischebehörde zwecks familiengrundeintagung nichtsmehr zu tun . Danke mfg Adnan Kaan

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