Versehentliches Jobangebot im Bordell

Vor wenigen Tagen ist in Augsburg ein schockierendes Ereignis vorgefallen, was bei zahlreichen Diskussionen und die Aufmerksamkeit der Gesellschaft erweckte. Eine 19-Jährige arbeitssuchende junge Frau bekam von der Arbeitsagentur per Brief ein Jobangebot als Thekenkraft im Bordell Collosseum in Augsburg.

Kaum konnte die gelernte Hauswirtschaftlerin ihre Fassungslosigkeit gerade so überwinden, so kam der nächste Schock: In dem Vermittlungsschreiben der Augsburger Arbeitsagentur wird die junge Frau aufgerufen, für die genannte Arbeitsstelle ein „ansprechendes Auftreten“ zu zeigen.

 

Nach dem aufsehenerregenden Vorfall entschuldigte sich die Arbeitsagentur Augsburg und erklärte den Vorfall mit den Worten: „Das war ein Versehen.“, was also die Vermutung aufbringen lässt, dass bewusst ausgewählte Jobvermittlungen über die Arbeitsagentur, die eine Stelle als Thekenkraft in der Rotlichtbranche betrifft, grundsätzlich versehentlich angeboten werden, sobald eine lautstarke Ablehnung der betroffenen Person vorliegt. Trotzdem ändert die Entschuldigung der Arbeitsagentur nichts an diesem produzierten Schamgefühl, denn für die Betroffene ist es erstmal schwer, aus dem Schock rauszukommen, so berichtet diese.

Der Geschäftsführer der Arbeitsagentur Augsburg, Roland Fürst, betont, dass es bei der Vermittlung von Arbeitsstellen klare Grenzen gäbe. „Beispielsweise würden wir eine Stelle als Prostituierte grundsätzlich nicht an unsere Klienten weitergeben.“ Eine Aussage, die den Schock durchaus nicht mildert, sondern sicherlich eine große Fassungslosigkeit auslöst.

Wie ist diese Entschuldigung aufzufassen? Werden junge, arbeitssuchende Frauen also in Zukunft von öffentlichen Ämtern zur Prostitution aufgerufen? Festzustellen ist, dass es sehr umstrittene gesetzliche Bestimmungen gibt, die deutlich ungenügend sind. Mit der Einführung der Hartz-4 Gesetze im Jahr 2004 wurde zuerst der Job als Prostituierte legalisiert und mit der Renten- und Krankenversicherung abgesichert. Mit diesen Bestimmungen konnten die Arbeitsagenturen also im Rahmen der Gesetzeslücken problemlos auch Jobangebote im Rotlichtmilieu vermitteln. Diese Bestimmung war nichts anderes, als einen legalisierten Druck auf Arbeitssuchende auszuüben, jede beliebig vermittelte Arbeitsstelle annehmen zu müssen. Im aktuellen Fall in Augsburg und auch weiteren ähnlichen Fällen werden Frauen staatlich unter Druck gesetzt, Jobangebote unter Missachtung ihrer Würde und Wertevorstellungen wahrzunehmen. Wie sonst sind die Ausnutzung der finanziell schwachen Situation und der ausgeübte Druck auf arbeitsuchende Frauen zu verstehen? Staatliche Einrichtungen nehmen sich das Recht, Jobangebote jeglicher Art im Rotlichtmilieu zu vermitteln.

Nach aktuellem Anlass in Augsburg und vielen ähnlichen Fällen, sollten unmittelbar klare gesetzliche Regelungen konzipiert und ausgeführt werden. Es ist durchaus nicht zu dulden, Frauen aufgrund ihrer finanziellen Lage staatlich dazu aufzurufen, ihren Körper als Ware präsentieren zu müssen.

Die Frage ist, ob die Zumutung der Arbeitsagentur in Augsburg an die 19-Jährige junge Frau mit einer trockenen Entschuldigung beseitigt werden kann.

 

Seval Mengi

 

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