Verfassungsgericht gibt Hatip Dicle eine Abfuhr
Das türkische Verfassungsgericht hat die Petition von Hatip Dicle wegen Inkompetenz abgelehnt. Der höchste Wahlausschuss (Yüksek Seçim Kurulu) hatte den Abgeordnetenmandat von Hatip Dicle nicht anerkannt. Dicle wurde wegen Propagandatätigkeit für die Terrororganisation PKK zur Freiheitstrafe verurteilt und sitzt nach wie vor im Gefängnis. Das Verfassungsgericht bekräftigte, dass alle wahltechnische Angelegenheiten in den Kompetenzbereich des Höchsten Wahlausschusses liege und daher bei jeglichen Beschwerden oder Anfechtungen nur das Wahlausschuss solches in Frage komme. Dicle’s Anwälte hatte nach der Bekanntgabe des höchsten Wahlausschusses, die Angelegenheit vor dem Verfassungsgericht gebracht und hofften, dass das Gericht zu ihrem Gunsten entscheidet. Hatip Dicle, der bekennender kurdischer Nationalist offenbarte im Öfteren seine Sympathie zu der Terrororganisation PKK.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.