Türkisches Familienbuch und Heiratsurkunde

Unmittelbar nach der Heirat in der Türkei wird durch den Standesbeamten ein internationales Familienbuch („aile cüzdanı“) ausgestellt. Dies geschieht auf Grundlage des CIEC-Übereinkommens vom 13.09.1974. Dieses Familienbuch wird durch die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht anerkannt, da die Bundesrepublik diesem Abkommen bisher nicht beigetreten ist.

Zum Nachweis Ihrer Eheschließung sollten Sie sich mehrere internationale Heiratsurkunden (Evlenme Kayıt Örneği – Formül B) ausstellen lassen, die Sie von jedem Personenstandsamt erhalten, sobald die Eheschließung registriert wurde. Basis hierfür ist das „Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern“ vom 08.09.1976, dem die Bundesrepublik ebenfalls beigetreten ist.

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