Türkei schwarzes Schaf beim Schutz der Grundrechte
Aus dem Kreis der 47 Europaratsländer sitzt wie bereits im Vorjahr die Türkei an erster Stelle auf der Anklagebank des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR).
Von den 1499 Urteilen, die die Straßburger Richter im vergangenen Jahr gesprochen haben, betrafen mit 278 die meisten die Türkei. Es folgten Russland (217), Rumänien (143) und die Ukraine (109).
Zusammen mit Polen machten diese „Top-5“-Länder 65 Prozent aller Grundrechtsbeschwerden in Straßburg aus, sagte Gerichtspräsident Jean-Paul Costa am Donnerstag in Straßburg bei der Vorstellung der Jahresbilanz. In der Türkei stand die Gewalt gegen Kurden an erster Stelle, in Russland waren es Übergriffe in Tschetschenien und in Rumänien betrafen die meisten Fälle Enteignungen unter den Kommunisten.
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