Staatsanwaltschaft sagt “Fahrlässigkeit“
Bahar Tezcan aus Wetzlar starb am 23. September 2010, weil der Arzt nicht erkannte, dass sie an Meningitis leidet. Nachdem festgestellt wurde, dass die junge Frau durch die Fahrlässigkeit des behandelnden Arztes starb, wurde der Mediziner angeklagt. Die Staatsanwaltschaft in Wetzlar begründet die Klage damit, dass der Arzt “die offensichtlichen Meningitis-Symptome nicht erkannt“ und nachlässig gehandelt hat. Die 20-jährige Frau ging am 21. September mit Übelkeit und hohem Fieber zum Arzt, derlei mit Schmerztabletten wieder nach Hause geschickte.
Zwei Tage nach diesem Vorfall wurde Bahar ins Krankenhaus gebracht, wo sie starb. Die Meningitis-Experten der Universität Würzburg stellten fest, dass der praktizierende Arzt “die offensichtlichen Meningitis Anzeichen“ nicht erkannt hat. In dem Bericht heißt es weiter, dass der Arzt die junge Frau mit Antibiotikum und Schlaftabletten nach Hause geschickt hat, anstatt sie ins Krankenhaus zu schicken.
In einem zweiten Expertenbericht steht deutlich: „Wenn die junge Frau rechtzeitig in ein Krankenhaus gebracht worden wäre, hätte man ihr Tod höchstwahrscheinlich verhindern können.“ Doch die Experten beschuldigen nicht nur den Arzt, sondern auch das Krankenhaus. Demnach haben die Pannen während der Behandlung im Krankenhaus auch dazu beigetragen, dass die Überlebenschance der jungen Frau gesunken ist. Die Familie von Bahar hat für den Fall der Fahrlässigkeit durch Ärzte und Krankenhaus einen Anwalt genommen. Nachdem die Experten nach der Untersuchung zu dem Ergebnis kamen, dass “Nachlässigkeit“ schuld am Tod der jungen Frau ist, hat die Familie den Arzt und das Krankenhaus verklagt. Der Fall wird vor dem Limburger Gericht verhandelt.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.