Prüfung der Sprachprüfung
Die EU Kommission hat gegen Deutschland und die Niederlande eine Pilotklage eingereicht, die weiterhin auf die Sprachtest beim Ehegattennachzug im beharren. Die Kommission forderte von beiden Ländern eine Erklärung darüber, ob deren Regelungen der Familienzusammenführung mit denen der EU übereinstimmen.
Sollte die Kommission trotz der deutschen Erklärung zu dem Schluss kommen, dass die Sprachtest die Familienzusammenführungen verhindern, kann die “Pilotklage“ in eine “Klage wegen Vertragsverstoßes“ umgewandelt werden. Dies würde Deutschland zwingen auf die Sprachtest Forderung zu verzichten. Sollte es zu einer Klage wegen Vertragsverstoßes kommen, hat Deutschland nicht mehr die Möglichkeit ein Urteil mit einer Visa- oder Aufenthaltsbewillung für den Kläger zu verhindern.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.