Nebenklägerin Klage abgelehnt

Gönül Özdoğru ist die Ex-Frau von Abdurrahim Özüdoğru, einer von den acht türkischen Opfern der NSU-Terroristen. Ihrem Antrag zur Nebenklageberechtigung vor Gericht ist nicht stattgegeben worden. Die Klage ihres Anwalts Mehmet Daimagüler wurde nach dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 3 BGs 262/12 vom Bundesgerichtshof abgelehnt. In der Urteilsbegründung wird darauf hingewiesen, dass Gönül Özüdoğru kein Recht hat als Nebenklägerin aufzutreten, da das Paar geschieden sei, weiter heißt es, dass eine Ausnahme nicht möglich ist.

Das Gericht beschloss: „Die geschiedene Partnerin kann nicht Nebenklägerin werden. Dies gilt auch dann, wenn die Ehepartner in der Türkei geheiratet haben, sich in Deutschland scheiden liessen und nach dem türkischen Recht ein Anerkennungsentscheidung durch ein türkisches Gericht nicht vorliegt.“ In dem Urteil heißt es auch: „Die Annäherung der Antragstellerin mit dem Tatopfer nach der Scheidung begründet keine Ausnahme.“

Der Antrag der Tochter Tülin zur Nebenklageberechtigung wurde nicht abgelehnt.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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