Namensrechtliche Folgen Ihrer Eheschließung in der Türkei
Die vor dem türkischen Standesbeamten abgegebenen namensrechtlichen Erklärungen werden durch die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt, wenn die Ehefrau deutsche Staatsangehörige ist. Daher müssen Sie, wenn zum Beispiel die Ehefrau bei einer deutschen Auslandsvertretung in der Türkei einen neuen Pass auf den Namen ihres Ehemannes beantragen möchte, zunächst beide Ehegatten bei dem Standesamt am Wohnort in Deutschland oder bei einer deutschen Auslandsvertretung in der Türkei eine Rechtswahl vornehmen und dann einen Ehenamen bestimmen (Antragsformular s.u. – Gebühren 20,- Euro für die Unterschriftsbeglaubigung plus 5,- Euro für Kopiebeglaubigung). Sie können bereits zu diesem Zeitpunkt einen Reisepass mit Ihrem künftigen Namen beantragen.
Für Rechtswahl und Namensbestimmung vorzulegende Unterlagen:
- Ausweisdokument beider Eheleute
- Internationale Heiratsurkunde „Formul B“
- Falls einer der Ehegatten oder beide Ehegatten türkische Staatsangehörige sind oder waren: Personenstandsregisterauszug mit allen Erläuterungen (Nüfus Kayıt Örneği -Tam Tekmil ve Vukuatlı)
- Falls einer der Ehegatten in die deutsche Staatsangehörigkeit eingebürgert wurde, die Einbürgerungsurkunde
- ggf. Scheidungsurteil
Diese Erklärung wird dann von der deutschen Auslandsvertretung in der Türkei an das zuständige Standesamt in Deutschland gesandt. Erst wenn wir von dort die Bestätigung der neuen Namensführung erhalten haben, kann der Ehefrau der auf den neuen Namen beantragte Reisepass ausgehändigt werden.