Klage gegen Deutschland!
Die aus Köln agierende Union der Europäisch-Türkischen Demokraten (UETD) wird gegen Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Anerkennung der Doppelstaatsangehörigkeit für die in Europa lebenden türkischen Staatsbürger erheben. Die Klage richtet sich neben Deutschland auch gegen Länder wie Dänemark, die Niederlande und Österreich, da diese Staaten bei der Anerkennung der Doppelstaatsangehörigkeit einen Doppelstandard anwenden weil in diesen Ländern dürfen die ausländischen EU-Bürger ohne Ablegung ihrer eigenen Staatsangehörigkeit eine andere Staatsbürgschaft übernehmen. Diese Regel gilt dennoch nicht für türkische Staatsangehörige. Das empfindet der Vereinsvorsitzende Hasan Özdogan als „Diskriminierung“ und hebt unverzüglich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Klage auf. „Deutschland hat aufgrund der Antidiskriminerung 2006 ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Die geltenden Vorschriften der Doppelstaatsangehörigkeit widersprechen jedoch dem Gleichbehandlungsgesetz“, so Özdogan.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.