Kein Deutsch, keine Aufenthaltsgenehmigung!
Das Verwaltungsgericht in Göttingen hat die Entscheidung der Ausländerbehörde, einer Türkin die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu verweigern als rechtens beurteilt. 1998 kam die Frau im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland. 2010 beantragte sie die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Die Ausländerbehörde in Göttingen lehnte diesen Antrag ab, weil die Deutschkenntnisse der Frau mangelhaft seien. Die Türkin klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht in Göttingen. Doch das Gericht gab in dem Urteil 1 A 193/10 der Entscheidung der Ausländerbehörde recht mit der Begründung “Für die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung sind Deutschkenntnisse notwendig”.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.