Hilfestellungsverbot an IHH

Nachdem die Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e.V.(IHH) vom Bundesverwaltungsgericht wegen Verbindung zur Hamas in ihrer Betätigung verboten wurde, reichte die Organisation mit Forderung um erneute Betriebsamkeit ihre Klage ein.

Nach dem neuen Urteil darf die IHH wieder ihre Tätigkeiten aufnehmen, jedoch in den nächsten drei Jahren keine Hilfsmittel in den Westjordanland und den Gazastreifen zustellen.

Weiterhin wurde im Urteil festgehalten, dass es keine ausreichenden Belege dafür gibt, welche die IHH in Verbindung mit der Hamas bringen würde.

Der damalige Innenminister Thomas de Maiziere beschuldigte die Organisation wegen Verbindungen zur Hamas und verbot ihre Betriebsamkeit.

IHH-Präsident Mustafa Yoldas bewertete das Urteil als einen Erfolg und fügte hinzu: „Das Urteil verdeutlicht, dass Deutschland ein rechtlicher Staat ist.“

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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