Grund zum feiern: Hamburg schenkt muslimischen Schülern Feiertag!
Die Hamburger Stadtverwaltung wird als erstes Bundesland in Deutschland ein „Gleichberechtigungsabkommen“ mit Moslems unterschreiben. Als erster Schritt wurde beschlossen, muslimischen Schülern am ersten Feiertag von islamischen Festen schulfrei zu geben.
Nach Absprache mit dem Bildungsministerium hat das Hamburger Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung neue verbindliche Richtlinien im Umgang mit muslimischen Schülern veröffentlicht. Darin wird unter anderem bekanntgegeben, dass diese Schüler am ersten Feiertag bei religiösen Festen vom Schulunterricht befreit sind. Nicht nur muslimische Schüler, sondern auch Schüler anderer Religionen werden an ihren Feiertagen von ihrer Schulpflicht ausgenommen.
In der neuen Richtlinie wird auch ausführlich über den Fastenmonat Ramadan informiert. Es wird betont, dass Fasten eine der fünf Säulen des Islam ist und eine große Bedeutung für die gläubigen Muslime hat. Die Lehrer werden aufgefordert, fastende Schüler besonders im Sportunterricht nicht zu stark zu belasten.
Bisher haben die Schulleitungen in Hamburg ein Auge zugedrückt, wenn muslimische Schüler am ersten Feiertag von religiösen Festen dem Unterricht ferngeblieben sind, weil sie keine verbindlichen Richtlinien zu diesem Thema hatten. Es wird betont, dass man mit SURA, einem Dachverband von vielen Moscheen und DITIB, gesprochen hat, bevor man diese neuen Regeln erstellt hat. Mit dem Gleichberechtigungsabkommen im Bundesland werden die Muslime rechtlich den gleichen Status bekommen wie die anderen Religionsangehörigen.
NRW hat als erstes Bundesland am 26.03.1980 seinen muslimischen Schülern den ersten Festtag als schulfreien Feiertag geschenkt. 32 Jahre später zieht Hamburg nach.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.