Generalverdacht für Moschee-Besucher abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Beschwerde eines Marokkaners über die falsche Einschätzung des Verfassungsschutzes stattgegeben. Ein Einbürgerungsantrag des Marokkaners wurde von der Stadt Göttingen abgelehnt, mit der Begründung, dass er laut Verfassungsschutz gelegentlich eine Moschee besuchte, die unter Beobachtung stand. Die Entscheidung des Gerichts lautet: Wer gelegentlich eine Moschee besucht, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, darf allein aus diesem Grund nicht unter Generalverdacht gestellt werden (Aktenzeichen 4 A 131/09).
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.