EU: Sprachtest ist rechtswidrig!
Wer durch eine Heirat nach Deutschland möchte, muss eine Sprachprüfung ablegen. Die EU hat diese Anforderung als rechtswidrig eingestuft und nun ein Verfahren wegen Verletzung des europäischen Rechts gegen Deutschland eröffnet.
Im Mai hatte die EU Deutschland drei Monate Zeit gegeben diese Gesetzesregelung aufzuheben. Allerdings hat Berlin nicht darauf reagiert. Die Bundesregierung sieht sich in dieser Hinsicht im Recht. In ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag erklärte sie: „Die Bundesregierung wird in ihrer Stellungnahme an die Europäische Kommission an ihren bekannten Rechtspositionen festhalten.“
Sollte es zu keiner Einigung zwischen der EU-Kommission und Deutschland kommen, droht der Bundesregierung nach einem mehrstufigen Verfahren eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Es besteht die Möglichkeit, dass Deutschland zu einer Geldbuße verurteilt wird.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.