Etikettenschwindel- Bürgergeld

Etikettenschwindel- Bürgergeld

Nun ist es geschafft. „Die größte Sozialreform seit 20 Jahren“ ist vollbracht. Das Bürgergeld löst Hartz IV ab. Das Problem ist: es ist zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben.

Alleinstehende sowie Alleinerziehende sollen ab Januar 2023 502 Euro im Monat bekommen, also 53 Euro mehr. Paare sollen je Partner 451 Euro bekommen, das sind 50 Euro mehr als bis her. Kinder bis sechs Jahre sollen 318 Euro bekommen, das ist 35 Euro mehr als bis her. Kinder zwischen 6 bis 13 Jahre bekommen 348 Euro, 39 Euro mehr und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sollen 420 Euro bekommen, also 47 Euro mehr. Unter 25-Jährige, die noch im Haushalt ihrer Eltern leben und nicht erwerbstätig sind, bekommen 402 Euro, das ist 45 Euro mehr als bis her. Das sind „kleine“ Beträge, die für manche eine „große“ Hilfe sein können. Das ist nicht abzustreiten. Dennoch, angesichts der täglichen Preissteigerungen werden diese Erhöhungen einfach wegschmelzen. Und gerade aus diesem Grund hatten die Sozialverbände viel höhere Regelsätze gefordert. Der Paritätische Wohlfahrtsverband erklärte, dass ein Erwachsener um „ein Leben in Würde führen zu können“ mindestens 725 Euro bekommen müsste und fügte hinzu, die Stromkosten sollten ebenfalls übernommen werden.

Abwegige Diskussion – Hetze gegen Bedürftige

Unter dem Mantra „Leistung muss sich lohnen“, werden Menschen, die Hilfe benötigen gedemütigt, weil diese Aussage „das sind Müßiggänger, die nichts leisten“ suggeriert. Zum anderen möchte man uns einreden, dass die erbrachte Arbeit gerecht belohnt wird, was den Gesetzen des Kapitalismus widersprechen würde. Auch die Täuschung, dass wenn die Hartz-IV-Empfänger weniger bekommen würden, wir dann für unsere Arbeit mehr bekommen könnten, ist völlig absurd. Das ist nur möglich, wenn die Löhne erhöht werden und das ist bekanntlich verpönt. Beschämend ist auch wenn Politiker behaupten, das Bürgergeld würde in bestimmten Fällen höher sein als der Mindestlohn. Fakt ist doch, dass die Hartz-IV-Gesetze Millionen Menschen in die Armut getrieben und die prekäre Beschäftigung richtig beflügelt haben.

Sanktionen bleiben

Die große Ankündigung, Sanktionen würden wegfallen, ist ebenfalls verfallen. Bei der ersten „Pflichtverletzung“ soll es eine Kürzung von zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent geben. Die sogenannte Karenzzeit (Bürgergeld Bezieher müssen in dieser Zeit nicht in eine kleinere Wohnung umziehen) von einem Jahr ist eine weitere Schikane auf Zeit. Völlig abwegig ist auch die Diskussion darüber, dass erst ab 40.000 Euro das Vermögen angetastet werden soll. Abgesehen von den Menschen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, haben nicht einmal die „Normalverdiener“ so viel Geld auf der hohen Kante. Schlussendlich ist nach monatelanger Debatte aus der überschwänglich angekündigten „größten Sozialreform seit 20 Jahren“ ein „Reförmchen“ geworden. Es ist nicht mehr zustande gekommen, als das Existenzminimum zu gewährleisten und soll dazu dienen, die größer werdende Unruhe zu besänftigen.

 

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