Eine Straftat ohne Täter!

Der 53-jährige Günaydın Ilıca und der 23-jährige Ibrahim Özgün starben 2008 bei einem Gerüsteinsturz am Hamburger Hafen.

Fünf Jahre nach dem Tod der beiden türkischen Werftarbeiter wurde die Anklage gestern von dem Oberlandesgericht in Hamburg fallen gelassen. Zwar wurde während der Verhandlungsphase festgestellt, dass Nachlässigkeit schuld an dem Unfall und folglich auch an dem Tod der beiden Arbeiter ist, aber es konnte kein Schuldiger ausgemacht werden.

Die Entscheidung des Landesgerichts in dem Fall, die immer wieder verschoben wurde, hat die Hinterbliebenen der beiden Männer schwer erschüttert. Sultan Özgün, der bei dem Unfall seinen Bruder verlor, sagte zu SABAH: „Wenn die Toten dieses unfassbaren Unfalls Deutsche gewesen wären, wäre die Entscheidung auch so ausgefallen? Wie kann man die Verhandlung eines Unfalls von 2008 so in die Länge ziehen? Ich glaube, dass wir vom Gericht nicht ernst genommen werden, weil wir einen Migrationshintergrund haben.“

Die wichtigste Frage, auf die das Oberlandesgericht in Hamburg keine Antwort gefunden hat ist, wer hat das Gerüst aufgebaut, das einstürzte als türkische Mitarbeiter darauf stiegen. Die Familien der Toten wollen gegen die Werft und den Gerüstbauer klagen, um ihr Recht zu bekommen.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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