Ein harter Kampf bis zum Sieg
Hava Genc, die mit ihrem Erfolg vor Gericht dafür gesorgt hat, dass Türken auch mit einem Mini Job eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen können, hat ihr Drama SABAH erzählt. Sie erfuhr von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von einem SABAH Reporter und sagte, dass sie dies der glücklichste Moment ihres Lebens ist: „Endlich habe ich die Chance meinen Sohn zu sehen, den ich seit fünf Jahren nicht gesehen habe. Ich bin sehr glücklich“.
Abschiebungsbeschluss
Weil ihre Aufenthaltsgenehmigung immer nur für drei Monate verlängert wurde und man ihr ihren Pass weggenommen hatte, konnte Genc seit fünf Jahren nicht in die Türkei reisen. Die 49jährige: „2009 starb meine Mutter, 2010 mein Vater. Ich konnte nicht zu deren Beerdigungen. Nach der Scheidung ging es mir eine zeitlang sehr schlecht und ich habe Sozialhilfe beantragt. Danach wurde meine Abschiebung beschlossen. An dem Tag begann mein Rechtskampf, ich bekam eine Arbeitsgenehmigung, aber die Probleme hörten nicht auf“.
Zur Rückkehr gezwungen
Genc fing an 5 bis 7 Stunden zu putzen und erzählt: „Obwohl ich gearbeitet habe, habe ich meinen Pass nicht bekommen. Sie haben mich gezwungen in mein Land zurückzukehren. Ich konnte keines meiner Rechte in Anspruch nehmen“. Am letzten Verhandlungstag war Genc bei der Ausländerbehörde und sagt: „An dem Tag, an dem das Urteil gesprochen wurde, habe ich eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung für einen Monat bekommen“.
Der Weg zum Urteil
Genc bekam eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung über ihren Mann. Nach der Scheidung fing sie an 5,5 Stunden die Woche zu arbeiten. Als sie ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern wollte, verweigerte ihr dies die Ausländerbehörde mit der Begründung, dass sie Sozialhilfe bekommt. Ab Mai 2008 putze sie 10 Stunden die Woche, so dass sie keine finanzielle Hilfe mehr vom Staat in Anspruch nahm, doch ihre Aufenthaltsgenehmigung bekam sie trotzdem nicht. Daraufhin begann Genc einen Rechtsstreit. Die Behörden erklärten ihre Entscheidung damit, dass die Frau mit ihrer geringfügigen Beschäftigung nicht den Status einer Arbeitnehmerin hat. In dem Urteil mit dem Aktenzeichen 1C 10.11. heißt es: „Türken können, auch wenn sie nur 5,5 bis 10 Stunden die Woche arbeiten und Sozialhilfe bekommen, eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Jeder, der in einem bestimmten Zeitraum im Auftrag von jemandem arbeitet und dafür Gehalt bekommt, gilt als Arbeitnehmer“.
Unterstützung der Verwandten
Genc erklärt, dass sie in dieser schwierigen Zeit bei ihren Verwandten gelebt hat und: „Nur dank ihrer Unterstützung bin ich auf den Beinen. Auch mein Anwalt Werner Lorenz hat sehr für mich gekämpft. Wenn dieses Urteil auch den anderen Türken nützt, die in der gleichen Lage sind wie ich, freue ich mich noch mehr“.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.