Eheschließung in der Türkei

Die Eheschließung vor einem Beamten einer deutschen Auslandsvertretung in der Türkei ist nicht möglich.

Die zivilrechtliche Eheschließung nach türkischem Ortsrecht wird in Deutschland anerkannt.

Trauungen können in der Türkei nicht nur von Standesbeamten vorgenommen werden, die bei einem Standesamt (Evlendirme Memunluğu oder Evlendirme Dairesi) der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beschäftigt sind, sondern auch von den Leitern von Personenstandsämtern. Seit dem 29.04.2006 dürfen Eheschließungen in der Türkei nicht mehr durch einen Dorfvorstehern („muhtar“) vorgenommen werden, wenn einer der Ehepartner Ausländer ist.

Für Eheschließungen zwischen deutschen und türkischen Staatsangehörigen in der Türkei verlangen die türkischen Standesämter von dem deutschen Verlobten ein internationales Ehefähigkeitszeugnis nach dem Übereinkommen vom 05.09.1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen.

Dieses internationale Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt von dem für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des deutschen Partners zuständigen Standesamt in Deutschland. Falls der deutsche Partner nicht mehr in Deutschland wohnt, ist das Standesamt seines letzten Wohnortes in Deutschland zuständig. Falls der deutsche Partner noch niemals in Deutschland gewohnt hat, ist das Standesamt I in Berlin, Schönstedstr. 5, 13357 (Mitte) für die Ausstellung des internationalen Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.

Das internationale Ehefähigkeitszeugnis muss schriftlich beantragt werden (Antragsformular siehe unten). Laden Sie sich den Antrag herunter und füllen ihn aus. Dann gehen Sie zu dem für Ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort in der Türkei zuständigen deutschen Konsulate oder einem unserer deutschen Honorarkonsuln in der Türkei und unterschreiben dort unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes (z.B. Reisepass oder Bundespersonalausweis) den Antrag. Die Gebühr für diese Unterschriftsbeglaubigung beträgt 15,- Euro. Dann lassen Sie dort noch eine beglaubigte Kopie von Ihrem Ausweisdokumentes und von dem Ausweisdokument Ihres türkischen Verlobten fertigen (Gebühr 10,- Euro). (Hinweis: Nur wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind, dann müssen auch beide den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Ehefähigkeitszeugnisses unterschreiben.)

Anschließend fragen Sie bitte bei dem für die Ausstellung des internationalen Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen deutschen Standesamt nach, welche Unterlagen (außer Antrag und beglaubigten Passkopien) Sie noch für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses dort vorlegen müssen und übersenden dann Ihren Antrag mit den Unterlagen direkt an das Standesamt in Deutschland.

Antrag Ehefaehigkeitszeugnis.pdf [pdf; 13.97 k]

Unverbindliche Übersicht über die Unterlagen, die deutsche Standesämter für die Ausstellung eines internationalen Ehefähigkeiszeugnisses verlangen – Bitte fragen Sie unbedingt persönlich beim jeweiligen Standesamt an, welche Unterlagen Sie dort vorlegen müssen.

Dem Antrag sind vom deutschen Verlobten folgende Unterlagen beizufügen:

  • Abstammungsurkunde oder beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Geburtsurkunde,
  • Staatsangehörigkeitsnachweis (z.B. beglaubigte Fotokopie des Reisepasses),
  • Nachweis des letzten Aufenthaltsortes durch die Meldebehörde,
  • Bestätigung der Angaben über den Familienstand durch die Meldebehörde

Zusätzlich, wenn Sie vorher schon einmal verheiratet gewesen sind:

  • Urkundlicher Nachweis über die frühere Eheschließung und urkundlicher Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung jeder früheren Ehe (z.B. Sterbeurkunde, gerichtliche Entscheidung über Scheidung),
  • Feststellung der Landesjustizverwaltung über die Voraussetzung der Aner­kennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen, wenn zum Nach­weis der Auflösung oder Nichtigerklärung einer früheren Ehe eine ausländi­sche Entscheidung vorgelegt wird

Für den türkischen Verlobten sind folgende Unterlagen (hier nur die türkischen Bezeichnungen) beizufügen:

  • Nüfus Müdürlüğünden uluslararası doğum kayıt örneği (Formül A),
  • Pasaport fotokopisi veya nüfus cüzdanı fotokopisi (noter tasdikli),
  • Kişinin halen ikamet ettiği yerin adresini içeren muhtardan ikametgah belgesi,
  • Nüfus Müdürlüğünden vukuatlı nüfus kayıt örneği
  • Önceki evliliğe ait resmi belge ve sona ermiş olan önceki evliliklere dair resmi belge (örneğin: uluslararası ölüm kayıt örneği, önceki evliliğe dair uluslararası evlenme kayıt örneği (formül B) ve boşanma kararı vs.)

Urkunden in türkischer Sprache (s.o. Nr. 3 bis 5) ist eine von einem zuverlässigen Dolmetscher gefertigte Übersetzung beizufügen.

Die Urkunden Nr. 3 und 4 sowie das Scheidungsurteil nach Nr. 5 benötigen, nachdem sie übersetzt worden sind, noch eine Apostille ( für die Urkunden nach Nr. 3 und 4 erteilt sie das zuständige Gouverneursamt (Valilik), für das Scheidungsurteil die Adalet Komisyonu).

Hinweis zur anschließenden Eheschließung in der Türkei:

Genaue Informationen zur Eheschließung selbst müssten in jedem Einzelfall bei dem türkischen Standesbeamten eingeholt werden, der die Trauung vornehmen soll.

Nach Auskunft des türkischen Außenministeriums müssen ausländische Staatsangehörige, die vor einer türkischen Standesbehörde heiraten wollen, mit den unten aufgeführten Unterlagen bei der zuständigen Behörde vorsprechen. Dies gilt auch, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger einen türkischen Staatsangehörigen heiraten will.

  • Türkischer Personalausweis (gilt für türkische StA)
  • Abschrift des Personalausweises mit Bild (gilt für türkische StA)
  • Personenstandsregisterauszug (gilt für türkische StA)
  • Amtliches Attest eines Gesundheitsrates (sağlık kurulu raporu), ausgestellt von einem staatlichen Krankenhaus
  • 5 (fünf) Passbilder (nicht älter als sechs Monate, farbig, Frontalansicht)
  • Ehefähigkeitszeugnis, welches belegt, dass für die Eheschließung des ausländischen Staatsangehörigen gem. der Gesetzgebung in seinem Land keine Hindernisse existieren (gilt für ausländische StA – siehe auch oben)
  • Reisepass (gilt für ausländische StA), muss übersetzt und notariell beglaubigt werden
  • Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers bei der Trauung, sofern der/die ausländische Staatsangehörige/r kein Türkisch sprechen

Hinweis zur Staatsangehörigkeit

Eine Eheschließung ist nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht weder ein Erwerbs- noch ein Verlustgrund der deutschen Staatsangehörigkeit.

Das türkische Staatsangehörigkeitsrecht bestimmt hierzu in Art. 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 403 folgendes: „Die Eheschließung mit einem türkischen Staatsangehörigen führt nicht automatisch zum Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit. Ausländer, die wegen der Eheschließung mit einem türkischen Staatsangehörigen die türkische Staatsangehörigkeit erwerben wollen, können, wenn sie mindestens drei Jahre verheiratet sind, tatsächlich zusammen leben und die Ehe fortdauert, im Inland bei den obersten Verwaltungsbehörden oder im Ausland bei den türkischen Konsulaten einen dahin gehenden Antrag stellen.“

Vorsicht! Grundsätzlich verliert ein Deutscher gem. § 25 Absatz 1 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er auf Antrag eine fremde Staatsangehörigkeit – wie zum Beispiel die türkische – erwirbt.

Den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie nur verhindern, wenn Sie vor der Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt und erhalten haben. Näheres hierzu siehe in der Rubrik „Staatsangehörigkeitsangelegenheiten“ auf der Homepage der Botschaft Ankara.

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