Ehegattennachzug: Sprachtest für Türken unzulässig
Prof. Dr. Thomas Groß von der Goethe-Universität Frankfurt am Main hat bei der Expertenanhörung vor dem Innenausschuss des Bundestages gegen den Sprachtest bei Ehegattennachzug für türkische Migranten Stellung genommen. Der Experte wies darauf hin, dass das im Jahr 2007 eingeführte Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug für türkische Staatsbürger nicht anwendbar sei. Dabei bezog er sich auf das „Toprak-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofes vom 9. Januar 2010. Dieser Gerichtsentscheid besagt, dass der bestehende Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei für türkische Migranten in den EU-Ländern nicht eingeschränkt werden darf. „Abgesehen von verfassungsrechtlichen Bedenken dürfen Vorgaben wie der Sprachtest bei Ehegattennachzug für türkische Migranten nicht angewendet werden“, so Prof Groß.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.
Da siehts man wieder das in diesem Land mit zweierlei Maß gemessen wird..Mich würde mal interesieren warum bei den Türken mal wieder eine Ausnahme gemacht wird…von anderen wirds doch auch verlangt wie in meinem Fall..Oder sind die Türken zu blöd es zu lernen???Oder was besseres?? Unglaublich