Diese Richter werden die Visumspraxis kippen!
Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat das Verfahren über den Einspruch der Bundesregierung über ein Urteil „visumfreie Einreise der türkischen Touristen“ zu überprüfen, ausgesetzt. Das Gericht hat mit Beschluss vom 22. September 2011 mit Blick auf ein Vorabentscheidungsersuchen des OVG Berlin Brandenburg vom 13. April 2011 an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) das Verfahren ausgesetzt. Dabei geht es um die Frage, welche Reichweite der Bestimmung des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, insbesondere der Formulierung “freier Dienstleistungsverkehr”, zuzuerkennen ist. Das Verfahren wird daher vor dem BayVGH ruhen, bis der EuGH entschieden hat. Danach wird es wieder aufgegriffen.
Bei dem Präzedenzfall geht es um eine Beschwerde der türkischen Wirtschaftsvertreterin Canan Erdogan, die für eine Weiterreise nach Istanbul, am Münchner Flughafen gelandet war. Weil sie ihren Anschluss nach Istanbul verpasst hatte, wollte sie in einem Münchner Hotel übernachten. Die deutsche Grenzkontrolle verbot ihr jedoch das Verlassen des Transitbereichs des Flughafens, weil sie kein Visum für Deutschland nachweisen konnte.
Auf ihre Klage hat das Verwaltungsgericht in München damals entschieden, dass „türkische Touristen für Deutschland kein Visum brauchen“.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.