Deutschland erkennt das EU-Recht nicht an!

Wenn es um die Familienzusammenführung von Migranten geht, erkennt die Bundesregierung weder die Urteile des Europäischen Gerichtshofs noch die Empfehlungen der EU-Kommission an! Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten der Grünen, Memet Kilic, hervor. Denn die EU-Kommission hatte dem Europäischen Gerichtshofs empfohlen: „Kein Mitgliedsstaat darf Familienangehörigen die Einreise wegen nicht bestandener Eingliederungsprüfungen verweigern“. Memet Kilic fragte nun die Bundesregierung, ob Deutschland keine Konsequenzen aus der Empfehlung ziehen wolle. Als Antwort hieß es, bei dem vorliegenden Fall gehe es allein um die Sprachtests aus Holland – Deutschland fühle sich nicht davon betroffen.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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