Deutscher Gesetzesentwurf gegen das EU-Recht

Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes über die Erteilung eines Aufenthaltserlaubnisses durch eine Eheschließung oder Familienzusammenführung macht die Pläne der Bundesregierung nichtig. Denn die Bundesregierung sieht vor, die Frist für ein selbständiges Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten von zwei auf drei Jahre zu erhöhen. Der Bundesgerichtshof hat hingegen beschlossen (Toprak und Oguz), dass einem ausländischen Ehepartner selbst dann ein selbständiges Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist, wenn die Ehe nach drei Jahren Bestandzeit aufgelöst wurde. So legte die Grünen-Abgeordnete Sevim Dagdelen der Bundesregierung nahe, auf die geplante Gesetzesänderung zu verzichten.

Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.

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