Alkohol-Flaschen einräumen – Grund zur Arbeitsverweigerung?
Darf ein Arbeitgeber von seinem muslimischen Angestellten verlangen, dass er Alkohol-Flaschen in die Regale einräumt? Genau um diese Frage ging es bei dem Bundesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein. Ein Supermarkt-Angestellter weigerte sich, Alkohol-Flaschen anzufassen, mit der Begründung, seine Religion verbiete ihm jegliche Beziehung zum Alkohol. Daraufhin wurde er entlassen. Und das Gericht suchte eine Antwort auf die Frage: “ob die Arbeitsverweigerung mit religiösen Gründen zu rechtfertigen sei?”. Die Antwort lautet: „Wenn der Angestellte anderswo in der Filiale eingesetzt werden kann, ist eine Kündigung unwirksam. Wenn es jedoch keine Möglichkeit gibt, ihn woanders einzusetzen, darf gekündigt werden“.
Detaillierte Post auf SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung.